1. Die­se all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Leis­tun­gen der Fir­ma tec­to­ni­ka GmbH.
  2. Mit Ertei­lung eines Auf­tra­ges gel­ten die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen als anerkannt.
  3. Alle Prei­se ver­ste­hen sich in Euro, zzgl. MwSt.. Die Prei­se beinhal­ten die von der Fir­ma tec­to­ni­ka GmbH erbrach­ten Leistungen.
  4. Die Ange­bo­te der Fir­ma tec­to­ni­ka GmbH sind frei­blei­bend, sofern sich aus der Auf­trags­be­stä­ti­gung nichts ande­res ergibt.
  5. Die Auf­trags­er­tei­lung hat grund­sätz­lich schrift­lich (auch per Email oder Tele­fax) zu erfol­gen. Bei münd­li­cher Auf­trags­er­tei­lung gehen Über­mitt­lungs­feh­ler oder Miss­ver­ständ­nis­se zu Las­ten des Auf­trag­ge­bers. Liegt eine schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung vor, ergibt sich der Auf­trags­um­fang und Auf­trags­in­halt aus dieser.
  6. Wird bei der Über­prü­fung eines Gerä­tes kein Feh­ler fest­ge­stellt, wird die Auf­wands­pau­scha­le in der Höhe eines Kos­ten­vor­anschla­ges von 45 Euro in Rech­nung gestellt.
  7. Bei Feh­lern, die durch rei­ni­gen, ölen o.ä. beho­ben wer­den konn­ten, besteht kein Gewährleistungsanspruch.
  8. Die Fir­ma tec­to­ni­ka GmbH über­nimmt kei­ne Haf­tung für mit­tel­ba­re Schä­den, Fol­ge­schä­den, ent­gan­ge­nen Gewinn durch Still­stand­zeit der Drucker.
  9. Bei Repa­ra­tu­ren kön­nen Daten auf Daten­trä­gern zer­stört wer­den, daher haf­tet die Fir­ma tec­to­ni­ka GmbH weder für die­se Daten, noch für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus Daten­ver­lust. Wich­ti­ge Daten sind aus­schließ­lich vom Inha­ber der Daten zu sichern.
  10. Repa­ra­tur­zei­ten kön­nen sich bedingt durch Ersatz­teil­lie­fe­run­gen erheb­lich ver­zö­gern. Die Fir­ma tec­to­ni­ka GmbH über­nimmt für die­se Ver­zö­ge­run­gen und den dar­aus resul­tie­ren­den Fol­gen kei­ner­lei Haftung.
  11. Die Funk­ti­ons­ga­ran­tie erstreckt sich auf die Behe­bung der fest­ge­stell­ten Feh­ler. Sie gilt ab Rech­nungs­da­tum bei übli­cher und sach­ge­mä­ßer Bedie­nung und Behand­lung der Gerä­te für Fixier­ein­hei­ten drei Mona­te, für alle ande­ren Repa­ra­tu­ren sechs Monate.
  12. Unse­re Haf­tung beschränkt sich nach unse­rer Wahl auf Repa­ra­tur, Ersatz­lie­fe­rung oder Rück­nah­me von Tei­len der Ware gegen Gutschrift.
  13. Aus­ge­schlos­sen von der Gewähr­leis­tung sind Beschä­di­gun­gen durch unsach­ge­mä­ße Behand­lung und Fremd­ein­grif­fe. Wei­ter­hin aus­ge­schlos­sen sind Anschluss- und Ver­bin­dungs­ka­bel sowie Verbrauchsmaterialien.
  14. Die Fir­ma tec­to­ni­ka GmbH behält sich das Eigen­tum an der Ware bis zum Ein­gang aller Zah­lun­gen aus der Geschäfts­be­zie­hung mit dem Kun­den vor. Dies gilt auch bis zum Ein­gang aller Zah­lun­gen aus einem bestehen­den Kon­to­kor­rent­ver­hält­nis (Geschäfts­ver­bin­dung) mit dem Kun­den; der Vor­be­halt bezieht sich auf den aner­kann­ten Saldo.
  15. Rekla­ma­tio­nen bei Aus­lie­fe­rung bezüg­lich der Voll­stän­dig­keit bzw. Trans­port­schä­den sind unver­züg­lich zu mel­den. Bei Aus­lie­fe­rung durch die Fir­ma tec­to­ni­ka GmbH ist die Ware sowie das Zube­hör umge­hend auf Voll­stän­dig­keit und Unver­sehrt­heit zu prü­fen. Die Gefahr geht mit Absen­dung ab Lie­fer­ort auf den Käu­fer über, auch dann, wenn fracht­freie Lie­fe­rung ver­ein­bart wurde.
  16. Sofern bei Ver­trags­schluss kei­ne Zah­lungs­be­din­gun­gen ver­ein­bart wur­den, gel­ten die fol­gen­den Zahlungsbedingungen:
    1. Das Zah­lungs­ziel ist 7 Tage netto.
    2. Der Kun­de gerät auch ohne Mah­nung in Zah­lungs­ver­zug bin­nen 7 Tagen nach Lieferung.
    3. Soweit nicht ver­trag­lich ande­res ver­ein­bart, sind für den Gerä­te­ver­kauf ab dem zwei­ten Gerät (oder ab 1500 Euro) 75% Anzah­lung von der Gesamt­sum­me per Vor­kas­se zu zahlen.
    4. Soweit nicht ver­trag­lich ande­res ver­ein­bart, sind für das Ver­brauchs­ma­te­ri­al ab einen Waren­wert von 300 Euro per Vor­kas­se zu zah­len, soweit nicht die Ver­sen­dung per Nach­nah­me erfolgt.
    5. Ver­brauchs­ma­te­ria­li­en sind vom Umtausch ausgeschlossen.
    6. Bereits bestell­tes Ver­brauchs­ma­te­ri­al kann nicht stor­niert werden.
  17. Kommt ein Unter­neh­mer in Zah­lungs­ver­zug, so ist die Fir­ma tec­to­ni­ka GmbH berech­tigt, Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 9,5% über dem jewei­li­gen Basis­zins­satz p.a. zu for­dern. Falls wir in der Lage sind, einen höhe­ren Ver­zugs­scha­den nach­zu­wei­sen, sind wir berech­tigt, die­sen gel­tend zu machen.
  18. Ser­vice­zei­ten der Repa­ra­tu­ren sind Mon­tags bis Don­ners­tags von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Frei­tags von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
  19. Erfül­lungs­ort für alle ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen und aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten ist das für den Sitz unse­rer Gesell­schaft zustän­di­ge Gericht. Wir sind jedoch auch berech­tigt, den Kun­den an sei­nem all­ge­mei­nen Gerichts­stand zu verklagen.
  20. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, sofern nicht über­ge­ord­ne­tes Recht vor­ran­gig ist.
  21. Soll­te eine Bestim­mung die­ser Geschäfts­be­din­gung unwirk­sam sein oder wer­den, so ist hier­von die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt.