DGUV V3 | Prü­fun­gen BGV A3 | Wir über­prü­fen Ihre Dru­cker und Kopierer

Dru­cker und Kopie­rer gehö­ren zu den orts­ver­än­der­li­chen Gerä­ten und müs­sen alle zwei Jah­re nach der vor­ge­schrie­be­nen Sicher­heits­prü­fung DGUV Vor­schrift 3 (DGUV V3) über­prüft wer­den. Umgangs­sprach­lich wer­den die­se Prü­fun­gen noch unter der BGV A3 oder DIN VDE 0100 Teil 701-702 geführt. Das Elek­tro­hand­werks bie­tet die Über­prü­fung als E-Check an. Inhalt­lich spre­chen wir, bis auf weni­ge Aus­nah­men, über die glei­che Prü­fung bzw. Messung.

Was ist die DGUV Vor­schrift 3 (DGUV V3) ?

Die DGUV Vor­schrift 3 (DGUV V3) ist eine vor­ge­schrie­ben Maß­nah­me zur Über­prü­fung der elek­tri­schen Anla­gen. Die Deut­sche gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) kon­trol­liert die Arbeits­schutz­be­stim­mun­gen und schreibt eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung vor.

Wenn der Drucker oder Kopierer nach der DGU V3 (BGV A3) gerüft wurde, wird das Gerät mit einem Prüfsiegel oder Prüfetikett gekennzeichnet

Wer führt die Mes­sun­gen der DGUV V3 (BGV A3) an Dru­cker und Kopie­rer durch?

Die Mes­sun­gen dür­fen nur von einer Elek­tro­fach­kraft bzw. von einem Meis­ter­be­trieb durch­ge­führt wer­den. Das Unter­neh­men muss in die Hand­werks­rol­le ein­ge­tra­gen sein. tec­to­ni­ka ist ein ein­ge­tra­ge­nes Unter­neh­men der Hand­werks­kam­mer Düs­sel­dorf und somit befä­higt, die Dru­cker und Kopie­rer zu prü­fen. Unser tech­ni­scher Sup­port führt die sicher­heits­re­le­van­ten Mes­sung durch.

Wann müs­sen Dru­cker und Kopie­rer geprüft werden?

Es gibt meh­re­re Rege­lun­gen, wann die Mes­sun­gen an elek­tri­sche Anla­gen vor­ge­schrie­ben wer­den. Dru­cker und Kopie­rer gehö­ren zu der „Fami­lie“ der orts­ver­än­der­li­chen Gerä­ten. Spä­tes­tens alle zwei Jah­re muss die Mes­sun­gen durch­ge­führt wer­den. Bei einem Stand­ort­wech­sel des Gerä­tes oder bei einer abge­schlos­se­nen Repa­ra­tur ist eine Mes­sung vorgeschrieben.

Was wird beim Dru­cker und Kopie­rer geprüft?

Als ers­tes über­prüft der Fach­mann, ob opti­sche Beschä­di­gun­gen an dem Gerät oder Kabel vor­lie­gen. Gera­de Beschä­di­gun­gen an der Ver­ka­be­lung sind kei­ne Sel­ten­heit. Durch Quet­schun­gen des Kabels kann die Erdung unter­bro­chen wer­den und der unzu­läs­si­ge hohe Feh­ler­strom kann nicht abflie­ßen. Kommt der Anwen­der mit dem Kabel in Kon­takt, wird somit der Feh­ler­strom über den Men­schen abflie­ßen. Die Aus­wir­kun­gen kön­nen schlimms­ten­falls mit dem Tod enden. Des Wei­te­ren wer­den mit­tels eines spe­zi­el­len Mess­ge­rä­tes der Schutzleiterwiderstand,Isolationswiderstand, Schutz­lei­ter- und Berüh­rungs­strom und die Aus­gangs­span­nung gemessen.

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Was pas­siert wenn die Mess­wer­te der Dru­cker und Kopie­rer über­schrit­ten werden?

Wenn bei einer Mes­sung opti­sche oder mess­tech­ni­sche Män­gel fest­ge­stellt wer­den, müs­sen Maß­nah­men getrof­fen wer­den um einen ord­nungs­ge­mä­ßen Zustand wie­der her­zu­stel­len. Ansons­ten darf das Gerät nicht wei­ter ver­wen­det wer­den. Erfah­rungs­ge­mäß ver­ur­sacht die Ver­ka­be­lung der Gerä­te größ­te Pro­ble­me. Die­se sind leicht aus­zu­tau­schen, da es sich um Kalt­ge­rä­te­ste­cker der Schutz­klas­se I han­delt. Soll­ten die Mess­wer­te auch nach dem Aus­tausch des Kabels immer noch über die zuläs­si­gen fest­ge­leg­ten Wer­te lie­gen, wird der Fach­mann das Gerät für den Betrieb nicht geneh­mi­gen. Um den Feh­ler inner­halb des Gerä­tes zu fin­den, wird der Auf­wand aller­dings sehr auf­wen­dig. Meis­tens lohnt sich eine Repa­ra­tur nicht, da der Auf­wand den Wert des Gerä­tes über­steigt. Gera­de bei klei­nen Arbeits­platz­ge­rä­ten sind die Kos­ten ein­fach zu hoch.

Was emp­fiehlt der Fachmann?

Gera­de beim Aus­tausch von Gerä­ten wird das alte Kabel erneut ver­wen­det und nicht erneu­ert. Benutz­te Kabel sind auf­grund von ther­mi­schen Ein­flüs­sen Sprö­de und neh­men Ein­fluss auf die Iso­lie­rung bzw. den Iso­la­ti­ons­wi­der­stand. Wech­seln Sie daher auch die Ver­ka­be­lung, wenn ein neu­es Gerät auf­ge­stellt wird.

Was pas­siert, wenn die Mes­sung an Dru­cker und Kopie­rer nach DGUV V3 (BGV A3) nicht regel­mä­ßig durch­ge­führt wird?

Der Unter­neh­mer ist gene­rell ver­pflich­tet, die tech­ni­schen Gerä­te auf den ein­wand­frei­en Zustand und inner­halb der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen regel­mä­ßig prü­fen zu las­sen.  Soll­te es bei einem feh­len­den Nach­weis zu Unfäl­len kom­men, haf­tet der Unter­neh­mer im vol­len Umfang für den Scha­den. Schlimms­ten­falls ver­liert er sogar den Ver­si­che­rungs­schutz der Haus­rat- bzw. Gebäu­de­ver­si­che­rung. Apro­pos Ver­si­che­rung: Eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung der tech­ni­schen Gerä­te sorgt für eine Redu­zie­rung der Bei­trä­ge. Spre­chen Sie dazu ihren Bera­ter an, er wird Ihnen bestimmt weiterhelfen.

Bei Fra­gen zur DGUV V3 (BGV A3) hel­fen wir ger­ne weiter

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