Fest­plat­ten: Sicher­heits­lü­cken bei Dru­ckern und Kopierern?

Mal ganz ehr­lich…. Haben Sie sich über even­tu­el­le Sicher­heits­lü­cken beim Dru­cken und Kopie­ren Gedan­ken gemacht, weil in den Gerä­ten Fest­plat­ten ver­baut sind? Oder den­ken Sie an Pro­ble­men beim Daten­schutz, wenn Sie ver­trau­li­che oder per­so­nen­be­zo­ge­ne Doku­men­te dru­cken oder Kopieren?

War­um Unter­neh­men sen­si­bel mit dem The­ma umge­hen soll­ten, zeig­ten in der Ver­gan­gen­heit Ver­brau­cher­ma­ga­zi­ne wie z.B. bei Plus­mi­nus, WISO oder Markt. In den Bei­trä­gen ging es u.a. um Daten­miss­brauch bei gebrauch­ten Dru­cker- oder Kopie­rer. Die­se wur­den in Online-Auk­ti­ons­häu­ser (z.B. eBay, sni­per etc.) erstei­gert. Mit einer geeig­ne­ten Soft­ware bzw. ein­fa­chen Tools konn­ten die Daten bzw. Infor­ma­tio­nen von ein­ge­bau­ten Fest­plat­ten aus­ge­le­sen wer­den. Ver­trau­li­che Per­so­nal­ak­ten, Kran­ken­be­rich­te, Steu­er­erklä­run­gen, Wirt­schafts­be­rich­te oder Kon­struk­ti­ons­plä­ne konn­te wie­der her­ge­stellt werden.

Gesetz­ge­ber ahn­det fahr­läs­si­gen Umgang mit Daten

Somit betrifft es alle Unter­neh­mens­bran­chen oder Berufs­grup­pe wie z.B. Ärz­te, Rechts­an­wäl­te, Steu­er­be­ra­ter, Hand­wer­ker, Behör­den, Inge­nieu­re etc.. Spe­zi­ell bei Geheim­nis­trä­ger wie Ärz­te oder Anwäl­te schreibt der Gesetz­ge­ber sogar vor, dass gehei­me Doku­men­te voll­stän­dig gelöscht wer­den müs­se. Nach §203 Straf­ge­setz­buch dür­fen frem­de Geheim­nis­se, die per­sön­li­che Lebens­be­rei­che oder Betriebs- oder Geschäfts­ge­heim­nis­se betref­fen, nicht wei­ter­ge­ge­ben werden.

Aber nicht nur durch gebrauch­te Dru­cker oder Kopie­rer geht eine Gefahr aus, son­dern auch bei Bestands­sys­te­men ist ein Miss­brauch durch geziel­te Hacker­an­grif­fen mög­lich. Cyber­kri­mi­nel­le nut­zen Sicher­heits­lü­cken und kön­nen durch ein­fa­che Mani­pu­la­tio­nen die Druck­auf­trä­ge an Dru­ckern oder Kopie­rer abfan­gen und umleiten.

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Daten wer­den auf Fest­plat­ten zwischengespeichert

Doch wie ist so etwas über­haupt tech­nisch mög­lich? Mitt­ler­wei­le ver­fü­gen alle Dru­cker und Kopie­rer über moderns­te Com­pu­ter­tech­no­lo­gie und sind in den Unter­neh­men ver­netzt. In der Regel wer­den die Daten bzw. Infor­ma­tio­nen für das Dru­cken, Kopie­ren, Scan­nen oder Faxen auf der Fest­plat­te zwi­schen­ge­spei­chert. Selbst nach Abschluss eines Druck- oder Kopier­vor­gangs lie­gen die Infor­ma­tio­nen teil­wei­se immer noch unver­schlüs­selt auf der Fest­plat­te und wer­den nicht gelöscht.

Ein­fa­che Maß­nah­men erhö­hen die Sicherheit

  • Betrei­ben Sie den Dru­cker oder Kopie­rer immer mit der aktu­ells­ten Firm­ware, damit even­tu­el­le Sicher­heits­lü­cken geschlos­sen wer­den kön­nen. Regel­mä­ßig stel­len die Her­stel­ler, z.B. HP, Kyo­cera, Ricoh, Koni­ca-Minol­ta, Brot­her, Lex­mark, usw. den Kun­den die neus­ten Ver­sio­nen zum kos­ten­lo­sen Down­load zur Verfügung.
  • Stel­len Sie die Druck- und Kopier­vor­gän­ge so ein, dass nach Abschluss der Auf­trä­ge die Fest­plat­ten mehr­fach über­schrie­ben und somit gelöscht wird.
  • Älte­re Sys­te­me emp­feh­len wir durch neue zu erset­zen, da durch die Bestim­mun­gen der neu­en Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (EU-DSVGO) der Daten­schutz nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann.
  • Ach­ten Sie beim Neu­kauf eines Gerä­tes auf die Ver­schlüs­se­lung der Festplatten.
  • Alt­ge­rä­te emp­feh­len wie vor einem Ver­kauf oder Wei­ter­ga­be auf die Werks­ein­stel­lun­gen zurück zu setzen.
  • Wenn Sie die alten Sys­te­me ent­sor­gen, bau­en Sie die Fest­plat­ten vor­her aus und ver­nich­ten die­se fach­ge­recht. In der Regel unter­stützt der qua­li­fi­zier­te Fach­han­del Sie bei der Umsetzung.

tec­to­ni­ka hilft beim The­ma Daten­schutz und Sicherheit

Wei­te­re Tipps fin­den Sie auch in dem Bei­trag: IT-Secu­ri­ty - Ein­fa­cher Schutz Ihrer Sys­te­me. Sehr ger­ne erhal­ten Sie bei uns auch Infor­ma­tio­nen zum The­ma Daten­schutz, Sicher­heit oder der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO)?
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Bit­te beach­ten Sie: Unser Ange­bot rich­tet sich aus­schließ­lich an Gewer­be­trei­ben­de, Frei­be­ruf­ler, Selbst­stän­di­ge und Behör­den, die die Ware in einer selbst­stän­di­gen beruf­li­chen, gewerb­li­chen, behörd­li­chen oder dienst­li­chen Tätig­keit ver­wen­den. Anfra­gen von Pri­vat­per­so­nen wer­den nicht bear­bei­tet bzw. beantwortet.

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